Um- und Aufzonung: Wegweisendes Urteil zum Mehrwertausgleich

Mittwoch, 11.05.2022
Die Kantone müssen auch bei Um- und Aufzonungen dafür sorgen, dass erhebliche Planungsvorteile angemessen ausgeglichen werden. Zu diesem Schluss kam das Bundesgericht in einem lange erwarteten Urteil.
Eingerüstetes Wohngebäude ohne Dach
Aufzonungen wie hier bei einem Wohnhaus in Staufen AG (Erhöhung um ein Stockwerk) unterstehen gemäss Bundesgericht auch dem Mehrwertausgleich. Foto: Monika Zumbrunn, EspaceSuisse

Das oberste Gericht hat sich in seinem Urteil – ein weiteres Mal – eingehend mit dem bundesrechtlichen Auftrag des Raumplanungsgesetzes (RPG) zum Mehrwertausgleich auseinandergesetzt. Es machte deutlich: Die Kantone und Gemeinden müssen den allgemeinen Gesetzgebungsauftrag umsetzen, wonach die Kantone «für einen angemessenen Ausgleich erheblicher Planungsvor- und -nachteile» zu sorgen haben (Art. 5 Abs. 1 RPG). Dazu gehören in jedem Fall auch Um- und Aufzonungen.

Im aktuellen Urteil aus der Gemeinde Meikirch BE hält das Bundesgericht nun ausdrücklich fest, dass dieser Gesetzgebungsauftrag entweder durch den Kanton selber oder durch die Gemeinden erfüllt werden muss. Zwar könne der Kanton den Gesetzgebungsauftrag zum Mehrwertausgleich bei Um- und Aufzonungen an die Gemeinden weitergeben – auch wenn er in erster Linie verpflichtet sei, seine Gesetzgebung an die Vorschriften des RPG anzupassen. Dies entbinde den Kanton aber nicht von der Pflicht, die Erfüllung zu überwachen und durchzusetzen.

Das Urteil wurde in der Fachwelt mit Spannung erwartet, denn die Kantone werden ihre Gesetzgebung zum Mehrwertausgleich überprüfen und bei Bedarf anpassen müssen. Eine vertiefte Betrachtung des Bundesgerichtsentscheids durch EspaceSuisse finden Sie in der Rubrik «Im Fokus».

 

Die aktuellen Urteile zum Mehrwertausgleich im Wortlaut

BGE 142 I 177 (Münchenstein I BL) in US EspaceSuisse Nr. 5224 (im Abonnement – bitte einloggen)

BGE 147 II 225 (Münchenstein II BL) in US EspaceSuisse Nr. 5911 (siehe auch News vom 12.12.2020)

Urteil BGer 1C_233/2021 (Meikirch BE)

Mehrwertausgleich

Mehr Informationen zu den planungsbedingten Vor- und Nachteilen finden Sie auf der Website von EspaceSuisse – dazu auch eine Tabelle mit einer Übersicht über die Bestimmungen in den einzelnen Kantonen und die kantonalen Bestimmungen im Wortlaut.

JUD BARBARA/KISSLING SAMUEL, Der Auftrag zum Mehrwertausgleich, Zur Tragweite der bundesrechtlichen Vorgaben (Art. 5 RPG) bei Auf- und Umzonungen, in: EspaceSuisse, Raum &Umwelt 3/2021.

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